Wir wollen nicht mit dem Klimawandel umgehen, sondern uns tatkräftig dagegen wehren.
Beispiel Donsbach: Dort ist gegen den Willen des NABU ein Vorrangfläche ausgewiesen worden, welche von einem Naturschutzgebiet, ein Vogelschutzgebiet und einem FFH Gebiet eingerenzt wird.
Es ist in der Praxis nicht so, dass die Landwirtschaft im Einklang mit der Natur ist. Das Gegenteil ist weiterhin der Fall. Ausnahmen bestätigen die Regel. Von daher müssen sich die Landwirte in Zukunft für die Bearbeitung der Felder ökologischen Bedingungen untestellen.
Für die Auweisung von NSG ist der RP zuständig. Von daher sollte der Kreis, die Möglichkeiten, die ihm in Sachen Naturschutz gegeben sind, voll ausschöpfen.
Muss statt Soll; anders geht es nicht.
Die Renaturierung von Gewässern kann fast überall durchgeführt werden.
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